Dehnen und strecken

Frühe Reduktion des Arbeitspensums ab 60... dafür Erwerbsarbeit bis ü70?

Schritt halten mit den neuen Konzepten des Bundesrates

Nachdem Bundesrat Alain Berset im November 2012 sein Reformprojekt lanciert hat, beschäftigt das Thema Sozialversicherungen verschiedene politische Akteure und Medien. Prof. Thomas Gächter, Sozial- und Staatsrechtler der Universität Zürich, plädiert vor allem für mutige Reformen bei der betrieblichen Vorsorge, wo die Gestaltungsspielräume beträchtlich sind. Sinnvoll wäre zum Beispiel ein flexibel handhabbares Referenz-Rentenalter nach 48 oder mehr Beitragsjahren. Damit könnte auch neuen Ungerechtigkeiten zwischen Personen mit kurzer Berufsausbildung und Akademikern, bzw. zwischen aktiven und pensionierten Arbeitskräften vorgebeugt werden.

Innerhalb von BVG-Einrichtungen sind unterschiedliche Vorsorgepläne unverzichtbar, ausgerichtet auf unterschiedliche Lebensentwürfe und Belastungen im Beruf. Dass Anpassungen nötig sind, zeigt sich zum Beispiel am Faktum, dass nur gut ein Fünftel der Erwerbstätigen tatsächlich zum gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt in den Ruhestand übertreten. Wichtig ist dabei das Vermeiden von Steuerschlupflöchern.

Zurück